Wir werden immer wieder gebeten, ältere Fahrzeuge von uns „aufzulasten“ – d.h. ein höheres Gesamtgewicht für einen bestehenden Tieflader für die Fahrzeugpapiere freizugeben. Erster Anhaltspunkt für eine Auflastung sind sicherlich die eingesetzten Achsen, deren maximale Last auf deren Typenschild angegeben wird. Jedoch ist nicht nur die Achslast entscheidend!
Zunächst betrachten wir das Alter des Fahrzeugs – bei Anhängern, die älter sind als 10 Jahre, kann eine Auflastung i.d.R. nicht mehr durchgeführt werden, da der technische Zustand der eingesetzten Komponenten nicht bekannt ist. Eine kürzlich erfolgte TÜV-Abnahme ist kein Hinweis darauf, dass der Anhänger in einwandfreiem Zustand und eine Auflastung vertretbar ist!
Wenn Sie eine Auflastung Ihres Anhängers wünschen, bitten wir um Mitteilung der Fahrgestellnummer. (In diesem Beitrag finden Sie, wo sie diese finden: https://www.blomenroehr.com/infothek/wo-finde-ich-die-fahrgestellnummer-identnummer-meines-blomenroehr-anhaengers/) Wir prüfen anhand unserer Unterlagen, welche Komponenten eingesetzt wurden. Neben der Achslast sind folgende weitere Bauteile entscheidend:
- Bereifung
- Zugdeichsel, Zugöse
- Bremsberechnung
- Fahrzeugkonstruktion
Grundsätzlich gibt es Auflastungen mit und ohne technische Änderungen. Folgende Infors beziehen sich auf Auflastung OHNE technische Änderungen:
Steht einer Auflastung von unserer Seite nichts entgegen, erhalten Sie von uns eine Herstellerbestätigung für die Auflastung sowie neue Typenschilder zugeschickt. Mit der Bestätigung müssen Sie zur TÜV-Prüfstelle, welche die Änderungsabnahme durchführ. Im Anschluss müssen Sie zum Straßenverkehrsamt oder Zulassungsstelle, um die Auflastung in Ihren Fahrzeugpapieren eintragen zu lassen.
Die Kosten für die Auflastung eines Anhängers liegen bei ca. 120,- € zzgl. TÜV- und Zulassungsgebühren.
Auflastungen, bei denen technische Änderungen notwendig sind, werden im Einzelfall geprüft.
Jetzt gibt es aber auch Fälle, wo der Betreiber aus Kostengründen von Beginn an eine Ablastung bei ihren Tiefladern und Kippern vorsieht. Viele 10,5t oder 11t Kipper und Tieflader werden auf Wunsch nur mit einem Gesamtgewicht von 10,0t eingetragen, damit die halbjährliche kostenpflichtige „SP“ = Sicherheitsprüfung umgangen wird. Es gibt auch die Fälle, wo früher 6,9t Tieflader nur mit 5,0t GG eingetragen wurden, damit keine Mautgebühr fällig wurde. Bei diesen Fällen, wo offensichtlich ein größeres Fahrzeugmodell zugrunde gelegt wurde, legen wir die Zeitregel von 10 Jahren nicht so eng aus. Die mögliche Auflastung wird von uns fallbezogen entschieden!