Jedes Fahrzeug kann abgelastet werden. Gründe hierfür können z.B. Führerscheinklassen der Fahrer oder Häufigkeit der TÜV- oder SP (= Sicherheits)-Prüfung sein.
(s. Frage: Welche Fahrzeuge müssen zur halbjährlichen SP-Prüfung?)
Ansonsten ist das Prozedere gleich wie bei der Auflastung: wir benötigen von Ihnen die Fahrgestellnummer Ihres Anhängers (s. Frage: Wo finde ich die Fahrgestellnummer?), Sie erhalten von uns eine Herstellerbestätigung für die Ablastung und ein neues Typenschild. Die Änderung des Gesamtgewichts lassen Sie beim Straßenverkehrsamt oder der Zulassungsstelle eintragen.
Die Kosten hierfür liegen auch bei ca. 120,- € zzgl. Zulassungsgebühren