Bei Zugfahrzeugen ist in den Fahrzeugpapieren grundsätzlich eine zulässige Zentralachsanhängelast/Last für Stardeichselanhänger (im Fließtext meines Fahrzeugscheins) und eine Stützlast (Ziffer 13) eingetragen. Die Stützlast darf dem Tandem-Anhänger ODER dem Zugfahrzeug zugerechnet werden. Rechne ich sie dem Anhänger zu, darf der LKW nur um diese Last verringert beladen werden.
Beispiel: Ich kaufe mir einen auflaufgebremsten Minitieflader mit 3500kg GG mit höhenverstellbarer Zugdeichsel, der sowohl von meinem 7,5t LKW mit LKW-DIN-Zugöse als auch von meinem Pick-Up mit PKW-Kupplung gezogen werden kann (der Kupplungskopf ist austauschbar).
Der LKW hat eine Stützlast von 500kg, der Pick-Up eine Stützlast von 100kg. Mein zu transportierender Bagger wiegt 2800kg und liegt somit über der Nutzlast eines 3,5t Tandem-Tiefladers (bei uns maximal 2700kg). Ich rechne noch die Stützlast des Minitiefladers von 150kg hinzu, lasse dieses Gesamtgewicht (also 3650kg) in die Fahrzeugpapiere und auf dem Typenschild eintragen und bin auf der sicheren Seite – ich habe eine Nutzlast von 2850kg beim LKW und beim Pick-Up von 2800kg zur Verfügung; ich fahre nicht überladen und darf den Bagger auflaufgebremst verfahren.
Aber Vorsicht – auch hier gibt es einen Fallstrick! Mein Fahrer des Pick-Up hat nur die Führerscheinklasse BE und darf Anhänger bis maximal 3500kg Gesamtgewicht ziehen. Dieser Fahrer darf den Anhänger nicht bewegen – es handelt sich um Fahren ohne Führerschein. Die Fahrzeugpapiere aus dem Beispiel müssten wieder geändert werden auf 3500kg Gesamtgewicht – dann fahren zwar alle Fahrer (auch der mit dem LKW) den Anhänger überladen. Es gibt eine Strafe, aber keine Punkte…
Bei vielen Minitiefladern bietet sich allerdings nicht die Möglichkeit der Auflastung um die Stützlast – Grund: die Achsen werden zu schwach ausgelegt oder die Räder haben eine zu schwache Traglast! Aus Preisgründen werden Achsen bis 3400kg Achslast (2x1700kg) gewählt oder die Räder sind mit 3400kg am Anschlag. Dann wird der Anhänger wirklich mit meinem 2800kg schweren Bagger permanent überladen – teure Reparaturen und Ersatzbeschaffungen nach kurzer Einsatzzeit sind die Folge. Gerade im Profi-Einsatzbereich lohnt es sich, genau nachzufragen und nicht nach dem günstigsten Einstandspreis zu suchen.
Die Informationen beziehen sich auf das deutsche Straßenverkehrsrecht!