Die Bremsbacken bei auflaufgebremsten Tiefladern nutzen sich je nach Beladungszustand und Häufigkeit des Einsatzes unterschiedlich schnell ab. Um der nachlassenden Bremswirkung entgegen zu treten, müssen die Anhänger zum Nachstellen der Bremse in die Werkstatt. Es gibt keine vorgeschriebenen Wartungsintervalle, sondern der Nutzer muss selber die Bremswirkung überprüfen!
Sich auf die Überprüfung des Gespanns über die Bremse das Zugfahrzeugs zu verlassen (z.B. die Spurtreue zu beobachten), ist nicht zulässig. Wird man ohne richtig funktionierende Bremsen erwischt, entspricht das mindestens dem Tatbestand 341600 „Sie führten den Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen beeinträchtigt wurde.“ Strafe: 180,- €, 1 Punkt, gemäß Bußgeldtabelle zu §41StVZO (Stand 2019/2020).
Der Nutzer kann dieses einfach selber vornehmen, indem er in Schrittgeschwindigkeit mit dem Zugfahrzeug anfährt und abbremst. Dann muss er die Handbremse des Zugfahrzeugs anziehen und die Ansprechstelle der Auflaufeinrichtung am Anhänger nachmessen. Der Auflaufweg an der Auflaufeinrichtung darf in der Regel nicht mehr als 50mm betragen!
Ist der Auflaufweg länger, muss die Bremse in der Werkstatt richtig nachgestellt werden.
Ein Grundwissen zum Thema „Bremse richtig einstellen“ wird auch auf Youtube von unserem Bremsenhersteller Knott vermittelt: https://www.youtube.com/watch?v=oo9xiiz8Kb0